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Repowering Windpark Wörbzig

Repowering Windpark Wörbzig

Kategorie: Artenschutz

Projektname: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für das Vorhaben: „Repowering im Windpark Wörbzig (Rückbau von 12 WEA vom Typ Vestas V66 und Neuerrichtung von 6 WEA vom Typ Vestas V 136)
Auftraggeber: WEB Windenergie, Leer
Plangebietsgröße: ca. 6.600 ha
Zeitraum: 2015/2016

Als Datengrundlage für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB) wurden 2015/ 2016 Kartierungen zu Brutvögeln, Durchzüglern, Rastvögeln und Überwinteren sowie zu Fledermäusen und zum Feldhamster durchgeführt. Auch Großvogelhorste wurden erfasst. Weiterhin stand die Biotopkartierung aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan zur Verfügung.
Aufgabe der avifaunistischen Untersuchungen war es, innerhalb einer vollständigen und zusammenhängenden Brutperiode sowie einer zusammenhängenden Herbst-, Winter- und Frühjahrsperiode ein repräsentatives Abbild der avifaunistischen Ausstattung im Wirkraum des geplanten Repowering-Vorhabens zu ermitteln.
Auf das Vorkommen des Feldhamsters wurden die geplanten Standorte der WEA, die geplanten Kranstellflächen sowie die geplanten Zuwegungen sowie deren Umfeld abgesucht.
Daten zur Artgruppe Fledermäuse wurden in einem gesonderten Gutachten, erstellt vom BÜRO BIOKART (Dresden), erhoben.
Hinsichtlich der 2015/2016 erfassten Durchzügler, Rastvögel und Überwinterer sowie Brutvögel wurde die Betroffenheit der Arten in Anlehnung an die von der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten (LAG VSW) vorgegebenen Abstandsregelungen geprüft.
Auch wurde ein Auslösen der Verbotstatsbestände des § 44 BNatSchG in Bezug auf die Artgruppe Fledermäuse diskutiert.
Zusammenfassend stand fest, dass ein Auslösen der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 hinsichtlich aller Vogelarten, Feldhamster und hinsichtlich der Fledermäuse nur zu verhindern ist, wenn die in dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag entwickelten Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt werden.
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